Geschichte
Die Anfänge
Die Wurzeln des Forstbetriebs Franke reichen bis ins späte 19. Jahrhundert zurück. Damals begannen die Brüder Albrecht, Otto und August Franke, Waldflächen in der Eifel zu erwerben, um sie forstwirtschaftlich zu bewirtschaften. Aus diesem Grundstock ist der heutige Forstbetrieb hervorgegangen, der seit über 100 Jahren für nachhaltige Forstwirtschaft im Kreis Bitburg-Prüm steht.
Urkunden aus den Jahren 1908 und 1909
Aus dieser frühen Zeit sind zwei Urkunden erhalten. Sie betreffen Grundstücke von August Franke in Niederhersdorf, das heute zu Hersdorf gehört. August Franke war damals Bauunternehmer in Wanne in Westfalen. Im Dezember 1908 räumte er Johann Busch aus Schönecken und den jeweiligen Eigentümern zweier Parzellen das Recht ein, einen Privatweg über seine Grundstücke bis zur Provinzialstraße mitzubenutzen. Im Sommer 1909 trug das Königliche Amtsgericht in Prüm dieses Wegerecht in das Grundbuch ein.
Die Urkunden sind in deutscher Kurrentschrift verfasst. Zu jeder Urkunde finden Sie eine Abschrift in der originalen Schreibweise; mit [?] gekennzeichnete Stellen sind nicht sicher lesbar. Ein Klick auf das Bild vergrößert die Ansicht.
14. Dezember 1908: Bewilligung des Wegerechts
In dieser handschriftlichen Erklärung räumt A. Franke ein dauerhaftes Wegerecht von 3½ Metern Breite über seine Grundstücke in der Flur 2 der Gemeinde Niederhersdorf ein und beantragt die Eintragung im Grundbuch.
Wegegerechtsame.
Dem Herrn Johann Busch aus Schoenecken, sowie den jeweiligen Eigentümern der Parzellen Flur 2 No. 7 und No. 195/11 der Gemeinde Niederhersdorf, räume ich hierdurch das Recht ein, den auf meinen Grundstücken Flur 2 No. 11a, 83/12 u. 190/3 etc. angelegten Privatweg an der Parzelle Flur 2 No. 189/5 entlang, bis zur Provinzialstraße, in einer Breite von 3½ Meter als Weg mitzubenutzen.
Ich bewillige und beantrage dieses auf den letzt genannten Grundstücken im Grundbuche zu vermerken.
Wanne, den 14. Dezember 08
A. Franke
6. August 1909: Eintragung im Grundbuch
Mit diesem Schreiben teilt das Königliche Amtsgericht mit, dass die Wegegerechtigkeit am 28. Juli 1909 im Grundbuch von Niederhersdorf (Band V, Blatt 245) auf den Grundstücken von August Franke eingetragen wurde.
Auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts werden Sie benachrichtigt, daß auf dem Grundbuchblatte der dem August Franke, Bauunternehmer, wohnhaft zu Wanne/Westf. gehörenden, in Niederhersdorf belegenen, im Grundbuche von daselbst Band V Blatt Nr. 245 eingetragenen Grundstücke Flur 2 Nr. 11a, 83/12, 190/3 etc., 191/4 etc. folgendes eingetragen worden ist:
Abteilung II Spalte 1–4.
No. 5. Art. Nr. 1, 3, 30, 55 [?].
Wegegerechtigkeit zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Parzellen Flur 2 Nr. 195/11 (Art. 24) zum Fahren und Gehen in einer Breite von 3½ m an den Grenzparzellen Flur II Nr. 189/5 und an der Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 195/11 entlang auf Grund der Bewilligung vom 1. Juli 1909 eingetragen am 28. Juli 1909.
gez. Kiefer gez. Fink
Prüm, den 6. August 1909.
[Unterschrift] als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts

